Schulisches iPad

Schulisches iPad

Liebe Schülerinnen und Schüler, sehr geehrte Eltern,

auf dieser Seite werden alle Informationen rund um die schulischen iPads und einige digitale Dienste am StGH gebündelt sowie häufig gestellte Fragen beantwortet. Die Seite befindet sich im Aufbau und wird regelmäßig aktualisiert.

iPad-Sprechstunde für Schülerinnen und Schüler: Bei allen Fragen rund um die schulischen iPads und Apple-Accounts helfen dir Herr Wenzel und Herr Strob. Sie haben eine iPad-Sprechstunde eingerichtet, zu der du, sofern es der Unterricht zulässt, kommen kannst:

  • Herr Wenzel: montags, 4. Stunde
  • Herr Strob: dienstags, 4. Stunde

Zu den angegebenen Zeiten sitzen sie in Raum A0.10 (Erprobungsstufenbüro).

Voraussetzung: Die Voraussetzung zur Nutzung eines schulischen iPads ist die Einwilligung in die Datenschutzbestimmungen. Hierbei geht es vor allem um die Weitergabe persönlicher Daten an die US-Unternehmen Apple und Microsoft. Am Ende des Dokuments findet sich die Einwilligungserklärung. Hier muss zweimal "Ja" angekreuzt und unterschrieben werden. Man kann die Einwilligungserklärung auch im Sekretariat erhalten. Die unterschriebenen Einwilligungserklärungen gehen an Herrn Strob.

Der Hintergrund ist, dass die Stadt Herten allen Schulen eine umfassende digitale Ausstattung für einen modernen Unterricht ermöglichen möchte. Fast alle digitalen Dienste und Accounts werden heutzutage über eine E-Mail-Adresse verwaltet. Die städtische IT bietet daher allen Lernenden und Lehrenden eine kostenlose schulische E-Mail-Adresse an, die bei Microsoft gehostet und zudem als Apple-ID genutzt wird. 

Schulische E-Mail-Adresse: Seit den Osterferien 2023 besitzen nahezu alle Lernenden am StGH eine solche E-Mail-Adresse nach dem Schema vorname.nachname@stgh.herten.de. Sie wird über office.com oder microsoft365.com aktiviert. Wie das geht, wird in der Anleitung "Wie aktiviere ich meine schulische E-Mail-Adresse?" erklärt. Nach der Aktivierung lassen sich die Microsoft-Apps bzw. Programme wie Word und PowerPoint auf bis zu fünf Geräten installieren. Die Ansprechpartner zur schulischen E-Mail-Adresse bzw. dem Microsoft Office-Zugang sind Herr Metzmacher und Herr Schmidt.

Wer kein schulisches iPad nutzt, aber trotzdem eine schulische E-Mail-Adresse erhalten möchte, muss ebenfalls den Datenschutzbestimmungen zustimmen – siehe oben.

Schulisches iPad: Wer ein schulisches iPad erhalten hat, muss es zuallererst aktivieren und sich mit der Apple-ID (vorname.nachname@stgh.herten.de) anmelden. Zudem sollten direkt die Sicherheitseinstellungen "Touch-ID & Code" aktiviert werden, damit niemand unbefugt das Gerät öffnen kann. Wie das geht, wird in der Anleitung zur Aktivierung eines schulischen iPads erklärt. Um die Nutzungsordnung bzw. iPad-Regeln für den Umgang mit dem iPad im Unterricht und in den Pausen einzusehen, einfach auf den Link klicken. 

Für die Eltern: Lassen Sie sich den Code zum Entsperren des iPads geben, damit Sie im Notfall immer Zugriff auf das Gerät haben oder helfen können, falls Ihr Kind ihn vergessen sollte. Gegebenenfalls lassen Sie auch Ihren Fingerabdruck unter „Einstellungen – Touch-ID & Code“ scannen, damit dies auch bei Ihnen funktioniert. Es ist aber nicht zwingend notwendig, da das iPad nach mehreren misslungenen Fingerabdruck-Scans den Code abfragt.

iCloud: Mit der schulischen Apple-ID ist die iCloud mit 200 GB Speicherplatz verknüpft. Hier werden alle Daten gesichert, die am iPad bzw. in den einzelnen Apps erstellt werden. In der Regel ist alles so voreingestellt, dass dies automatisch geschieht. Bei der Installation einer App wird manchmal nachgefragt, ob die iCloud genutzt werden soll – gerade bei der App „Goodnotes“ ist dies sehr wichtig, da hier der Großteil der Unterrichtsmitschriften erstellt wird. Geht man auf die Einstellungen in Goodnotes (über das Zahnrad-Symbol oben rechts in der Übersicht, wo auch die einzelnen Ordner und Notizbücher zu sehen sind), lassen sich die Cloud-Einstellungen kontrollieren. 

Wichtiger Hinweis: Bei Beschädigung oder Verlust des iPads können alle Daten aus der iCloud heruntergeladen werden und das neue iPad würde genauso aussehen wie das alte. In der App „Dateien“ kann man bspw. einsehen, welche Daten in der iCloud liegen und welche auf dem iPad gespeichert sind.

Versicherung: Das schulische iPad und der digitale Stift sowie das Zubehör sind Eigentum der Stadt Herten. Zur Nutzung mussten Sie als Eltern bei der Ausgabe einen Vertrag unterschreiben. Wir empfehlen, eine Leihgeräte-Versicherung als Zusatz zur Privat-Haftpflicht abzuschließen. Unseres Wissens kostet dies durchschnittlich 5 Euro. Wir klären derzeit Ihre Fragen, was im Falle einer Beschädigung oder eines Verlustes des Stifts von der Stadt Herten verlangt wird. 

Digitale Kommunikation: Das iPad bietet ganz neue Möglichkeiten der Kommunikation, wodurch einerseits ganz neue Potentiale, andererseits einige Schwierigkeiten entstehen. Unser Ziel ist, den Lernenden einen sinnvollen Umgang beizubringen. So ist in manchen Fächern die digitale Kommunikation ein Unterrichtsgegenstand und es werden etwa die Vor- und Nachteile im Vergleich zu anderen Formen untersucht. Aber auch in schulischen Alltagssituationen zeigen sich zunehmend neue Wege der Kommunikation, etwa für das System der Hausaufgaben-Paten, da erkrankte Schülerinnen und Schüler direkt die Materialien erhalten können. Leider ergeben sich auch ganz neue Möglichkeiten, den Unterricht zu stören. Wir müssen daher ggf. mit Einschränkungen reagieren.

Verstöße gegen die Nutzungsordnung, Cyber-Mobbing u.Ä.: Genau wie ein Smartphone bieten die vielfältigen Funktionen der iPads leider auch Möglichkeiten für Beleidigungen, Ausgrenzung bis hin zu Cyber-Mobbing. Was im sozialen Miteinander beginnt, wird teils im digitalen Raum weitergeführt. Bei begründetem Verdacht dürfen die Lehrenden im Beisein eines Dritten die Geräte öffnen lassen und kontrollieren. Gegebenenfalls werden je nach Härte des Verdachts die Schulleitung und die Eltern hinzugezogen.

An die Eltern: Da wir als Lehrende nicht alles kontrollieren können, möchten wir Sie um Mitarbeit bitten. Bitte kontrollieren Sie regelmäßig gemeinsam mit Ihrem Kind die Geräte, um einen verantwortungsbewussten Umgang zu fördern. Im Folgenden werden diejenigen Apps genannt, die uns bislang bei Unterrichtsstörungen oder Konflikten aufgefallen sind:

  • App „Nachrichten“ (iMessage): Hier können Ihre Kinder, sobald das iPad in einem WLAN ist, kostenlos chatten oder sich Bilder und Emojis schicken. Die Funktionsweise ist ganz ähnlich zu WhatsApp u.a. Messengern. Es ist klar, dass während des Unterrichts keine Chats erlaubt sind. Dies kann natürlich mal ein Spaß sein, den jeder auch aus der eigenen Schulzeit per „Zettelchen“ kennen, aber Beleidigungen oder Mittelfinger-Emojis sind nicht akzeptabel.
  • App „Fotos“: In dieser Mediathek werden alle Fotos und Videos gespeichert, die mit der Kamera-App gemacht wurden, daneben auch Bildschirmfotos oder auch Bilder aus dem Internet. Aus Gründen des Datenschutzes sind keinerlei Fotos oder Videos von anderen Personen erlaubt, die dem nicht zugestimmt haben. Natürlich machen Ihre Kinder auch Freundschaftsbilder, die sicherlich einvernehmlich und bedenkenlos sind, aber darüber hinaus sollten keine weiteren Personen zu sehen sein. Kontrollieren Sie auch den Ordner "Zuletzt gelöscht".
  • App „Dateien“: Hier werden alle Dateien gespeichert, die Ihr Kind selbst speichert oder bspw. im Unterricht per AirDrop annimmt. Auch hier sollten keine Fotos oder Videos Dritter zu finden sein; auch hier gibt es einen Ordner "Zuletzt gelöscht".
  • App „Goodnotes“: Mit dieser App arbeitet Ihr Kind fast immer im Unterricht. Hier werden Sie bspw. die digitalen Schulhefte der Fächer finden. Leider lassen sich in Goodnotes auch Fotos hineinladen, die dann per digitalem Stift bearbeitet werden können. Karikaturen oder sonstige Bildbearbeitungen werden Sie also vermutlich hier finden.