Referendare

Begleitprogramm zur Ausbildung der Studienreferendare/-innen

In den gesetzlichen Vorgaben zur Referendarausbildung in NRW (OVP) heißt es: „Im Rahmen der Ziele des Vorbereitungsdienstes gestalten
die Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter ihre Ausbildung eigenverantwortlich.“

Daraus ergibt sich zwingend, dass sich auch und vor allem das Begleitprogramm unserer Schule an den Fragen und inhaltlichen Bedürfnissen der Referendarinnen und Referendare orientiert. Sie sollen bei der Planung und Durchführung der Programmpunkte eigenverantwortlich agieren und werden dabei von der Ausbildungsbeauftragten bestmöglich unterstützt.


Die Ausbildungsbeauftragte stellt den aktuellen thematischen Bedarf fest, gibt Hinweise auf Zuständigkeiten, organisiert mögliche Ansprechpartner, initiiert Prozesse, beobachtet und kontrolliert diese und entwickelt das Ausbildungsprogramm weiter. Dabei achtet sie auch besonders auf die Einhaltung der Vorgaben im Rahmenkonzept des Studienseminars.