Leben und lernen in einem angstfreien und geschützten Raum zu ermöglichen, ist eine zentrale Aufgabe von Schule.
„Ziel ist es, eine Schulkultur zu schaffen, in der Kinder und Jugendliche in der Schule geschulte Ansprechpersonen finden, sich anvertrauen können und Schutz erfahren. Nur so wird es uns gemeinsam gelingen, jeder Form von Missbrauch – ob es sich um sexualisierte, emotionale oder körperliche Gewalt handelt – frühzeitig zu erkennen und durch angemessene Reaktionen zu verhindern oder zu beenden“ so Schulministerin NRW Frau Feller. (https://nordrhein-westfalen.schule-gegen-sexuelle-gewalt.de/start?land=nordrhein-westfalen).
Diesem Ziel ist die Schulgemeinschaft des Städtischen Gymnasiums Herten verpflichtet. Das vorliegende Schutzkonzept ist ein wichtiger Baustein, dieses Ziel zu erreichen.
Formal: Die Schulgemeinschaft und die Schulkonferenz kommen mit diesem Konzept dem Auftrag von Paragraph 42 des Schulgesetzes NRW nach, in dem es in Absatz 6 heißt: „Die Sorge für das Wohl der Schülerinnen und Schüler erfordert es, jedem Anschein von Vernachlässigung oder Misshandlung nachzugehen. Die Schule entscheidet rechtzeitig über die Einbeziehung des Jugendamtes oder anderer Stellen. Jede Schule erstellt ein Schutzkonzept gegen Gewalt und sexuellen Missbrauch. Es bedarf der Zustimmung der Schulkonferenz.“